Gebäudeenergiegesetz vorerst gestoppt

Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht – wie ursprünglich geplant – am 15. Februar vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf wurde von der Tagesordnung gestrichen, ein neuer Termin ist bisher nicht bekannt.

Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht – wie ursprünglich geplant – am 15. Februar vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf wurde von der Tagesordnung gestrichen, ein neuer Termin ist bisher nicht bekannt.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zukünftig die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereinen. Den Gesetzesentwurf dafür hatten die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt in der Verbändeanhörung am 31. Januar vorgestellt.

Laut des Berliner Tagesspiegels haben acht Wirtschafts- und Energiepolitiker der Union in einem Brief an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) fundamentale Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. Wegen der Fristen im Gesetzgebungsverfahren wird die Verzögerung wohl nun dazu führen, dass das Gesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden kann. Ursprünglich sollte es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) plädiert in einer Stellungnahme für die zügige Verabschiedung. Das GEG lege „einen ambitionierten und sinnvollen Energiestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand fest, mit dem der Bund seiner Vorbildfunktion in der Energiewende gerecht werden kann.“

Informationen: www.bmub.de, www.tagesspiegel.de, www.dena.de

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