Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kurz AwSv - in Kraft.
Die AwSv regelt, dass Tätigkeiten an Heizöltankanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt nur noch von besonders zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen.
Durch die neue Volumengrenze kann die Verordnung nun häufiger für Besitzer von Ein- bis Zweifamilienhäusern relevant sein.
Für Heizöltankbesitzer bedeutet dies, dass sie ab dem 1. August darauf achten müssen, dass sie nur noch entsprechend zertifizierte Fachbetriebe beauftragen.