Förderungen
BEG für Wohn- und Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli
Seit dem 1. Juli 2021 laufen neben den Einzelmaßnahmen nun auch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Wohn- (WG) und Nichtwohngebäude (NWG).
Über diese beiden Programmteile der BEG können sowohl Neubau als auch Bestandsgebäude, die ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau erreichen, gefördert werden. Je besser der Effizienzhausstandard, desto höher die Förderung. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als reiner Zuschuss.
Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, für BEG-Einzelmaßnahmen einen Kredit statt eines Zuschusses zu beantragen. Die Abwicklung der Anträge erfolgt in diesem Fall über die KfW.
Weiterlesen… ((Link auf Fachverband SHK Baden-Württemberg))
Wann ist eine steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG möglich?
Die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommenssteuergesetz (EStG) gibt es schon seit 2020. Jedoch treten häufig noch Fragen auf, welche Anforderungen an förderfähige Anlagen gestellt werden.
Stellen Sie sich diese steuerliche Förderung als die “kleine Schwester” der BEG-Förderung vor. Es werden Anlagen gefördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz liefern, also Anlagen auf Basis von erneuerbaren Energien bzw. Gas-Hybridheizungen oder „Renewable Ready“ mit einer Komponente auf Basis von erneuerbaren Energien. Reine Gas- oder Öl-Heizungen werden nicht gefördert.
Die technischen Mindestanforderungen sowie die förderfähigen Maßnahmen sind zusammengefasst in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV. Für die Bescheinigung des Fachunternehmens muss ein vorgeschriebenes Formular verwendet werden.
Vielleicht fragen Sie sich, warum dieses Programm parallel zur BEG existiert? Es können maximal 20.000 Euro über drei Jahre von der Steuer abgezogen werden. Bei 20 Prozent Förderquote bedeutet dies einen Betrag von 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohngebäude. Eine Kombination mit der BEG ist möglich, wenn über die zwei Programme unterschiedliche Einzelmaßnahmen beantragt werden, zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle über die steuerliche Förderung und Austausch des Wärmeerzeugers über die BEG.
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Förderprogramm im Überblick
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
Grundlage ist das in wesentlichen Punkten angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die geänderte Richtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft. Ab dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie vom 11.03.2015.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.
Was wird gefördert?
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Hybridheizungen, "Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen, Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Effiziente Wärmepumpenanlagen und Austauschprämie für Ölheizungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html?fbclid=IwAR3aDQFRMyMdgWi6JmJZreEqduXhW2S0HVGhvF1SPvNyC3aB3rCqNw8D34Q
Förderung des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft. Staatliche Unterstützung muss deshalb dort ansetzen, wo die Voraussetzungen für die Entscheidung von Paaren, Kinder zu bekommen, geschaffen werden. Dies betrifft junge kinderlose Paare genau so wie Familien, in denen bereits Kinder vorhanden sind.
Verfügbarer, angemessener und familienfreundlicher Wohnraum ist eine wesentliche Grundlage der Familienplanung und der Erfüllung eines Kinderwunsches. Dieser demografische Ansatz wird insbesondere unterstützt durch die Förderung barrierefreien Bauens und der barrierefreien und barrierearmen Gestaltung von Wohnraum.
Das Förderangebot unterscheidet zwischen der Eigentums- und der Mietwohnraumförderung. In beiden Förderbereichen gewährt das Land durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank) zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse.
ausführliche Informationen erhalten Sie hier »
Förderung der KfW-Bankengruppe
Das Programm Altersgerecht Umbauen (455) fördert alle Maßnahmen, die Ihnen das Wohnen angenehmer machen und unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Tipp
Interaktive Grafik: Diese Maßnahmen fördert die KfW
Folgende Maßnahmen sind z.B. förderfähig:
- Erwerb: einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein-/Zweifamilienhauses.
- Erschließungssysteme: Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen,
- Maßnahmen in Wohnungen: Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
- Sanitärräume: Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
- Sonstiges: Bedienelemente, Gemeinschaftsräume
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zum Programm und zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen für Altersgerecht Umbauen" (unter Reiter 4 - "Antrag und Dokumente").
Die Baumaßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt. Die Firmen bestätigen in ihren Rechnungen, dass die Umbauten den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Bitte informieren Sie sich hier »
5 Förderung von Solaranlagen, Holzheizungen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Solarkollektoren
- Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m² bis 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs); danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m².
- Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Biomasseanlagen
- Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Als Fördervoraussetzung muss ein Grenzwert für Staubemissionen auf dem Prüfstand von max. 15 mg/m³ eingehalten werden. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
- Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Wärmepumpen
- Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Weitere Informationen sind unter www.erneuerbare-energien.de, Stichwort „Marktanreizprogramm“ abrufbar.
Quelle: www.bafa.de
Dokumente/Dateien zum Anschauen oder Download:
Übersicht Basis-, Bonus- und Innovationsförderung MAP – Förderbereich Solarthermie
ACHTUNG!!! Der Staat fördert den Pumpentausch!!!
Am umweltfreundlichsten ist die Kilowattstunde, die gar nicht erst erzeugt werden muss!! Sollten Sie ein Heizsystem haben, dass mehr als zwei Jahre alt ist, können Sie jetzt dank der Pumpenförderung 30 Prozent des Netto-Betrags der kompletten Handwerkerrechnung vom Staat zurück bekommen.
Mit dem geförderten, vorgezogenen Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen oder dem hydraulischen Abgleich, sparen Sie durch den reduzierten Energieverbrauch gleich doppelt.
Sollten Sie Interesse haben, geben wir Ihnen gerne eine Anleitung und Tipps, wie das Antragsverfahren funktioniert.
Wir prüfen gerne für Sie, ob sie förderberechtigt sind und helfen Ihnen beider Anmeldung.
Unser Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Melden Sie sich einfach unverbindlich.
KfW vergibt wieder Zuschüsse für barrierefreie Bäder
Neues Jahr, neues altersgerechtes Badezimmer – und das mit staatlicher Finanzspritze: Seit dem 3. Januar 2017 können private Eigentümer und Mieter bei der KfW-Bankengruppe wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren beantragen. Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit rund 26 Millionen Euro mehr als 2016.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Bad altersgerecht umzubauen, sollte rasch einen Badprofi aufsuchen und beauftragen, denn nur dann fließt der Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro. Mindestinvestitionssumme sind 2.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen wie bisher beispielsweise die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine adäquate Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtische.
Neu ist, dass der Zuschuss ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden kann. Dazu gehören eine Registrierung und ein Postident-Verfahren. Mit einer Vollmacht lässt sich der Antrag zudem nun auch über eine dritte Person stellen, zum Beispiel einen Verwandten oder aber den mit den Umbaumaßnahmen betrauten Badprofi selbst. Ebenfalls gut zu wissen: Die Förderzusage kommt laut KfW sofort.
Informationen: www.kfw.de/455 , www.aktion-barrierefreies-bad.de
Mit dem EWärmeG Baden-Württemberg 300,00 Euro Prämie sichern
eine Kostengünstige und effiziente Lösung bietet die Firma Viessmann für Ihr Erdgas- und Ölbeheiztes Wohngebäude an!
Sparen Sie jetzt dreifach. Sichern Sie sich eine 300,00 Euro Modernisierungsprämie, die ViCare-App, mit der Sie Ihre Heizung mobil regeln können und eine 5 Jahre Garantie (bei Verwendung der ViCare App)
Weitere Informationen, detaillierte Garantiebedingungen sowie das Formular, mit dem Sie Ihre Prämie anfordern können, finden Sie unter folgendem link:
www.viessmann.de/modernisierungspraemie-bw
Sollten Sie Interesse oder Fragen haben stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Förderprogramm Heizungspumpe für Kunden der Stadtwerke am See
Sie können Ihre Stromkosten um bis zu 180 € pro Jahr senken, indem Sie in eine moderne Heizungspumpe investieren.
Was wird gefördert?
Hocheffizienzpumpen der neuesten Generation verbrauchen bis zu 80 % weniger Strom als alte und ungeregelte Standard-Heizungspumpen. Dabei liegt das Einsparpotenzial einer Hocheffizienzpumpe bei bis zu 180 Euro* – jährlich. Die Umrüstung auf eine moderne Hocheffizienzpumpe kostet etwa 350 Euro (Material und Montage) und rechnet sich schnell über ihre Stromkosteneinsparung.
Genaue Informationen finden Sie unter:
http://www.stadtwerk-am-see.de/de/privatkunden/foerderprogramme/heizungspumpe/foerderprogramm-heizungspumpe.php
Unsere Kontaktdaten
Anschrift:
Alfred Keller GmbH ·Meisterbetrieb
Riedweg 10
88662 Überlingen-Lippertsreute
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Mo - Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
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