Förderungen
Aktuelle Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG)
Seit dem 1. Juli 2021 sind im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch die Programme für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) gestartet. Damit können sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude gefördert werden – vorausgesetzt, sie erreichen bestimmte Effizienzhaus-Stufen. Grundsätzlich gilt: Je besser der Effizienzhausstandard, desto attraktiver die Förderhöhe.
Die Förderung erfolgt wahlweise als reiner Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss – abhängig von der Maßnahme und dem gewählten Programmteil. Neu ist zudem die Möglichkeit, auch für Einzelmaßnahmen statt eines Zuschusses einen Kredit zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die KfW.
Wichtiger Hinweis zur aktuellen Förderlage
Bitte beachten Sie:
Für Neubauten nach Effizienzhaus 55 Standard wird keine Förderung mehr angeboten.
Die wichtigsten aktuellen Infos finden Sie direkt bei der KfW:
- Förderung von Neubauten: [KfW-Webseite Neubau]
- Förderung von Bestandsgebäuden: [KfW-Webseite Bestandsgebäude]
Wann ist eine steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG möglich?
Die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommenssteuergesetz (EStG) gibt es schon seit 2020. Jedoch treten häufig noch Fragen auf, welche Anforderungen an förderfähige Anlagen gestellt werden.
Stellen Sie sich diese steuerliche Förderung als die “kleine Schwester” der BEG-Förderung vor. Es werden Anlagen gefördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz liefern, also Anlagen auf Basis von erneuerbaren Energien bzw. Gas-Hybridheizungen oder „Renewable Ready“ mit einer Komponente auf Basis von erneuerbaren Energien. Reine Gas- oder Öl-Heizungen werden nicht gefördert.
Die technischen Mindestanforderungen sowie die förderfähigen Maßnahmen sind zusammengefasst in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV. Für die Bescheinigung des Fachunternehmens muss ein vorgeschriebenes Formular verwendet werden.
Vielleicht fragen Sie sich, warum dieses Programm parallel zur BEG existiert? Es können maximal 20.000 Euro über drei Jahre von der Steuer abgezogen werden. Bei 20 Prozent Förderquote bedeutet dies einen Betrag von 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohngebäude. Eine Kombination mit der BEG ist möglich, wenn über die zwei Programme unterschiedliche Einzelmaßnahmen beantragt werden, zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle über die steuerliche Förderung und Austausch des Wärmeerzeugers über die BEG.
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage modernisieren und dabei auf erneuerbare Energien setzen, profitieren Sie von attraktiven staatlichen Förderungen. Die Zuschüsse werden seit 2024 zentral über die KfW abgewickelt – eine Antragstellung über das BAFA ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen in Bestandsgebäuden, bei denen der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Zentrale Förderprogramme (KfW)
Programm 458 – Heizungsförderung für Wohngebäude (Privatpersonen)
Dieses Programm ist für die meisten Antragstellenden relevant und deckt bis zu 70 % der Investitionskosten ab – abhängig von der Heiztechnologie und eventuellen Bonuskomponenten (z. B. Klima-Geschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus).
Weitere relevante Programme:
- Programm 459: Heizungsförderung für Wohngebäude (Unternehmen und Organisationen)
- Programm 522: Heizungsförderung für Nichtwohngebäude (Unternehmen und Organisationen)
Besonderheit: BAFA-Förderung für Gebäudenetze
Für zentrale Heizungsanlagen in Gebäudenetzen (z. B. Nahwärmeversorgung in Quartieren) kann weiterhin eine Förderung über das BAFA beantragt werden – insbesondere bei der Errichtung von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien.
Tipp: Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen, technischen Anforderungen und Antragsbedingungen finden Sie direkt auf der Webseite der KfW bzw. des BAFA. [BAFA]
Barrierefreies Bad & altersgerechter Umbau – aktuelle Förderung

Das frühere KfW-Zuschussprogramm 455-B ist nicht mehr verfügbar. Derzeit können Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – z. B. der Umbau eines Badezimmers – nur noch über einen Kredit gefördert werden.
Die Förderung erfolgt über das Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (KfW 159). Es steht unabhängig vom Alter allen offen, die Wohnraum barrierefrei gestalten oder Einbruchschutzmaßnahmen umsetzen möchten.
Gefördert werden unter anderem:
- der Umbau von Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Duschen)
- die Verbreiterung von Türen
- der Einbau von Aufzügen, Rampen oder Treppenliften
Die Ausführung muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und den technischen Anforderungen der KfW entsprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW. [Weitere Infos hier]
Solarenergie – Strom und Wärme von der Sonne

Mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage nutzen Sie kostenlos die Kraft der Sonne – entweder zur Stromproduktion oder zur Heizungsunterstützung. Besonders effizient wird’s in Kombination mit einem Speicher oder einer Wärmepumpe.
Ihre Vorteile:
- Deutlich niedrigere Strom- oder Heizkosten
- Mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern
- Umweltfreundlich & wartungsarm
Förderung:
- Solarthermie: Bis zu 30 % Zuschuss über das BEG-Programm (Solarthermie)
- Photovoltaik: Förderung z. B. über KfW 442 („Solarstrom für Elektroautos“) oder steuerliche Vorteile (Photovoltaik)
Heizen mit Biomasse

Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen sind eine umweltfreundliche Alternative zu Öl- oder Gasheizungen. Die Systeme verbrennen nachwachsende Rohstoffe – klimaneutral und förderfähig.
Ihre Vorteile:
- Geringe CO₂-Bilanz durch nachhaltige Brennstoffe
- Förderfähig beim Austausch alter Heizsysteme
- Gute Versorgung mit Brennstoffen in vielen Regionen
Förderung:
- Bis zu 70 % Zuschuss beim Heizungstausch (BEG EM inkl. Klimabonus)
- Voraussetzung: moderne Technik, Pufferspeicher und Staubgrenzwerte
- Kombination mit Solarthermie möglich
Wärmepumpen

Eine Wärmepumpe nutzt die Energie aus Luft, Erdreich oder Grundwasser – ganz ohne fossile Brennstoffe. Ideal für Neubauten oder modernisierte Altbauten, vor allem mit Flächenheizung.
Ihre Vorteile:
- Zukunftssicher & nahezu CO₂-frei (mit Ökostrom oder PV)
- Keine Lagerkosten oder Lieferengpässe
- geringe Betriebskosten
Förderung:
- Bis zu 70 % Förderung über die BEG (inkl. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus)
- Förderhöhe richtet sich nach Leistung der Wärmepumpe
- Kombination mit Photovoltaik besonders lohnend
Förderung für Pumpentausch und hydraulischen Abgleich

Sie möchten Ihre Heizkosten senken und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Dann lohnt sich der Blick auf Ihre Heizungs- und Zirkulationspumpen!
Was wird gefördert?
- Der Austausch alter Pumpen gegen moderne, stromsparende Hocheffizienzpumpen
- Ein hydraulischer Abgleich, der Ihre Heizungsanlage optimal einstellt
Wie viel Förderung gibt es?
- Der Staat übernimmt bis zu 15 % der Kosten
- Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind sogar 20 % Zuschuss möglich
Was bringt das?
- Geringerer Stromverbrauch der Pumpe
- Gleichmäßig warme Räume
- Weniger Heizkosten – dauerhaft
Unser Angebot für Sie:
- Wir prüfen für Sie, ob Sie förderberechtigt sind
- Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Förderantrag
- Der Einbau erfolgt durch unser erfahrenes Fachpersonal
Wichtig: Diese Förderung ist aktuell – frühere Regelungen mit 30 % Zuschuss gelten nicht mehr.
300 € Modernisierungsprämie sichern

Sie heizen aktuell mit Erdgas oder Öl? Dann könnte sich ein modernes Heizsystem von Viessmann für Sie besonders lohnen.
Das steckt drin:
- 300 € Prämie für die Heizungsmodernisierung
- Die ViCare App zur mobilen Steuerung der Heizung
- 5 Jahre Garantie, wenn Sie die App nutzen
Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie direkt bei Viessmann:
viessmann.de/modernisierungspraemie-bw
Sie haben Fragen dazu? Melden Sie sich – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Unsere Kontaktdaten
Anschrift:
Alfred Keller GmbH ·Meisterbetrieb
Riedweg 10
88662 Überlingen-Lippertsreute
Öffnungszeiten:
Mo - Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
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Kontakt:
Tel. +49-(0)7553 9184-0

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